Sparrings   & Partner

Wirtschaftskanzlei für Familienunternehmen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) SparringsPartner Gesellschaft mbH („Sparrings & Partner“)


1. Allgemeines

Aufträge („Mandat(es)“, „Mandatierung(en)“ von Sparrings & Partner (nachstehend auch „S&P“, „wir“, „uns“, „unsere“, „unserer“) werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (nachstehend auch „Mandant“, „Mandanten“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihrem“, „Ihre“) haben nur Gültigkeit, sofern sie in Textform anerkannt wurden.


2. Leistungen von Sparrings & Partner

a.  Unsere Tätigkeit besteht – sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung von Ihnen als Dienstleistung. Dies umfasst im Einzelfall auch die Unterstützung bei der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen zum Existenzaufbau, -festigung und -erweiterung.
 Ohne gesonderte Vereinbarung ist Gegenstand des Auftrages die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen von uns sind erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen zur Verfügung gestellt, oder vermittelt sind. Daraus erstellte Analysen, Gutachten oder anderen Werken und Schlussfolgerungen werden zusammen mit Ihnen erstellt und sind unverbindliche Empfehlungen, um einem bestimmten wirtschaftlichen Ziel zu dienen. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.


b. Sie entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt, sowie Art und Umfang der von uns empfohlenen oder mit uns abgestimmten Maßnahmen.


c.  Der konkrete Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, werden wir Sie hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass Sie die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit bei uns anfordern oder aber entgegennehmen. Weitere Details regelt Nummer 5. Vergütung, Absatz d) dieser AVBs.


d. Wir legen die von Ihnen mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei unserer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen sind wir nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von uns Plausibilitätsprüfungen oder Werter-

mittlungen vorzunehmen sind, die allein an die von Ihnen mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.


3. Ausschluss von Leistungen von Sparrings & Partner

Im Zusammenhang mit Mandatierungen bleiben folgende Leistungen explizit ausgeschlossen:


a.    Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsberatungsgesetztes


b. Steuerberatung einschließlich der Beratung zu einer steuerlich orientierten Unternehmensverkaufs- bzw. Unternehmenskaufstruktur


c.   Beratungen in Angelegenheiten, für die Sie erklären hierfür Spezialisten einschalten zu wollen / müssen


d.   Überprüfung von Informationen oder Erklärungen, die Sie oder Dritte im Namen von Ihnen gegenüber uns oder Dritten abgegeben haben im Hinblick auf ihre Richtigkeit.


4. Mitwirkungspflichten des Mandanten

a.  Sie stellen uns die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, zeitnah und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.


b. Erbringen Sie nach Aufforderung von uns die Ihnen obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, sind wir nach vorheriger in Textform erfolgter Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der Kündigung sind wir berechtigt, Ihnen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen von pauschal 25 Prozent, mindestens jedoch die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vereinbarte Pauschale.


c.  Auf Anforderung stellen Sie uns eine Vollständigkeitserklärung aus, in der Sie bestätigen, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.



5. Vergütung

a.  Erbrachte Leistungen

Die Leistungen von uns werden – sofern nicht im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist – Ihnen nach den jeweils bei Sparrings & Partner geltenden Vergütungssätzen gem. Ziffer 5e zzgl. im Einzelfall erfolgter Auslagen, berechnet und sind an uns zu vergüten.

Wir erfasst die erbrachten Leistungen minutengenau. Zusätzliche Leistungen, die nicht bereits ein pauschalierter Bestandteil unseres Angebotes sind, verrechnen wir als Regiearbeiten auf der Basis „Time & Material“ nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.



b.   Nachvertragsfrist für variable / erfolgsabhängige Vergütung:

Vereinbaren Sie und wir eine variable und / oder eine erfolgsabhängige Vergütung und wird die Mandatierung vor Fälligkeit und / oder Ausgleich der variablen und / oder erfolgsabhängigen Vergütung beendet so ist, sofern nicht im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist, diese bis zu 36 Monate nach Beendigung der Mandatierung an uns zu bezahlen. Ihnen steht es frei den Nachweis zu führen, dass der Abschluss der Grundlage für die Berechnung ist, gänzlich ohne Nutzung der von uns erstellten Unterlagen, Konzepte, Erkenntnisse und Informationen zustande gekommen ist.


c.  Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Wir sind berechtigt, für die beauftragten und voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Vorschüsse / Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Wir beginnen mit der Leistungserbringung, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt oder vereinbart, in der übernächsten Woche nach Eingang der Akontozahlung auf dem Bankkonto der Sparrings & Partner.


Die Vergütung für erbrachte Leistungen, die nicht bereits durch eine Akonto- / Abschlagsrechnung ausgeglichen sind, werden Ihnen jeweils monatlich für zurückliegende Zeiträume in Rechnung gestellt.


d. Zeit- und Vergütungsprognosen

Da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von uns nicht beeinflusst werden können, stellen 
Zeit- und Vergütungsprognosen von uns in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages eine unverbindliche Schätzung dar. Projekttypisch behalten wir uns vor auch in Ihrem Interesse, anfallende Zeiten für unterschiedliche aktuelle Aufgabenstellungen individuell zu leisten.


Beruht die Überschreitung des prognostizierten pauschalierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die von Ihnen zu verantworten sind (zum Beispiel unzureichende Mitwirkungshandlungen des Mandanten) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Vergütungssätzen an uns zu bezahlen. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.


Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, informieren wir Sie. Sie besitzen dann ein Wahlrecht, entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten

oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Basis der Vergütungssätze zu bezahlen.


e.  Vergütungssätze

Personentag (8 Stunden / Tag) (Tagessatz) 1.493,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer

Stundensatz (60 Minuten) 207,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer

Reisekosten pauschal pro Entfernungskilometer inkl. Arbeitszeit 0,85 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer


Die Vergütung für einen Personentag berechnen wir ab der sechsten Stunden Arbeitszeit am selben Kalendertag. Bei einer Arbeitszeit über acht Stunde am gleichen Kalendertag hinaus, verrechnen wir Ihnen für jede weitere angefangene Stunde den Stundensatz zzgl. 20 % ergänzend zum Personentag.


Für die Wahrnehmung von Besprechungs- und / oder Bankterminen stellen wir die tatsächlichen Reisekosten gemäß Berechnung der Entfernung (Kilometer) mit einem Routenplanungssystem von der Kanzlei Sparrings & Partner zum Einsatzort in Rechnung. Neben der Reisekostenpauschale werden keine gesonderten Reisekosten fakturiert.

 

f. Honorar Vermittlung Angestellte, freiberufliche Mitarbeiter

a. Besetzungshonorar

Für die Vermittlung einer Person, z.B. eines Management-Buy-In-Kandidaten (MBI-Kandidat), der in einer Position als Angestellter oder freiberuflicher Mitarbeiter für Sie tätig wird, ist eine Vergütung von 30 % der vereinbarten Jahresvergütung (Jahreseinkommen fix und variabel, „Besetzungshonorar“); mindestens jedoch 25.000 Euro („Mindesthonorar“) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer als Zahlung von Ihnen an uns vereinbart.


b. Bi-Placement

Werden während der Bearbeitung des erteilten Mandates (Zeitraum von der Mandatserteilung bis zur einvernehmlichen Beendigung) weitere durch uns vorgestellte Personen von Ihnen unter Vertrag genommen (Bi-Placement), ist jeweils ein Honorar von 18% der vereinbarten Jahresvergütung mindestens ein Betrag von 15.000 EUR („Mindesthonorar“) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer als Zahlung von Ihnen an uns vereinbart.

Das Honorar ist jeweils mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen Ihnen und der Person / dem Unternehmen zur Zahlung an uns fällig. Sie informieren uns proaktiv über das Zustandekommen des Vertrages.


g.  Monatssatz kontinuierliche Begleitung / „Sparring“

Der Monatssatz deckelt das von uns an Sie zu stellende Honorar während der Laufzeit der Mandatierung. Die Vereinbarung eines Monatssatzes gewährt Ihnen ein zinsloses Zahlungsziel für Honorare erbrachter Leistungen, die über dem vereinbarten Monatssatz liegen. Mit Beendigung der Mandatierung fakturieren wir Ihnen die offenen, noch nicht verrechneten Honorare aus der Differenz der gezahlten Monatssätze und der erbrachten Leistungen.


a. Finanzmanagement as a Service:

Die Berechnungsgröße des Monatssatzes für die kontinuierliche Begleitung „Sparring Finanzmanagement as a Service“ ist das EBITDA (Earnings before interest, tax, depriciation and amortisation), also das Jahresergebnis zzgl. Steuern, Zinsen und Abschreibungen des letzten Geschäftsjahres.


EBITDA < 50 TEUR (auch negativ) Monatssatz 249 EUR / Monat

EBITDA 50 bis 99 TEUR Monatssatz 486 EUR / Monat

EBITDA 100 bis 249 TEUR Monatssatz 790 EUR / Monat

EBITDA 250 bis 499 TEUR Monatssatz 995 EUR / Monat

EBITDA 500 bis 749 TEUR Monatssatz 1.398 EUR / Monat

EBITDA 750 bis 1.000 TEUR Monatssatz 1.985 EUR / Monat

EBITDA >1.000 TEUR Monatssatz 2.573 EUR / Monat 


b. TurnAround Management as a Service

Die Berechnungsgröße des Monatssatzes für die kontinuierliche Begleitung „Sparring TurnAround Management“ sind die netto Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres.

 

Umsatzerlöse bis 349.999 EUR: Monatssatz 625 EUR / Monat 

Umsatzerlöse 350 bis 1.499 TEUR: Monatssatz 1.094 EUR / Monat 

Umsatzerlöse 1.500 bis 2.499 TEUR: Monatssatz 1.719 EUR / Monat

Umsatzerlöse 2.500 bis 3.499 TEUR: Monatssatz 2.344 EUR / Monat

Umsatzerlöse 3.500 bis 4.499 TEUR: Monatssatz 2.969 EUR / Monat

Umsatzerlöse 4.500 bis 9.999 TEUR: Monatssatz 4.219 EUR / Monat

Umsatzerlöse >10.000 TEUER: Monatssatz 5.157 EUR / Monat 

 

Die Inhalte der kontinuierlichen Begleitung richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusätzliche / weitere Leistungen über den Umfang des Monatssatzes hinaus, berechnen wir gemäss der Vergütungssätze (Ziffer 5e), sofern in der Auftragsbestätigung keine andere Regelung getroffen wurde. Der Monatssatz passt sich nach Erstellung des Jahresabschlusses entsprechend dem dort zu ermittelnden EBITDA / der dort ausgewiesenen netto Umsatzerlöse nach oben oder unten zum nächsten Monatsersten nach Vorlage des Jahresabschlusses bei Sparrings & Partner an.


6. Beginn und Vertragsdauer von Mandatierungen

Die Mandatierung beginnt mit Unterzeichnung des jeweiligen Angebotes bzw. bei mündlicher, telefonischer oder anderer Auftragserteilung durch Sie mit Auftragsbestätigung des Mandates durch uns.

 

Der Inhalt der an Sie übersendeten Auftragsbestätigung ist verbindlich, sofern Sie der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen in Textform widersprechen.


Kontinuierliche Begleitung / „Sparring“ Monatssatz

Die Mandatierung einer kontinuierlichen Begleitung des Mandanten wird ab dem nächsten Monatsersten („Beginn“) nach dem Datum der Auftragsbestätigung für einen Zeitraum von sechs Monaten („Ende“) geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um den ursprünglichen Zeitraum, wenn Sie nicht spätestens 14 Arbeitstage vor dem Ende in Textform gekündigt wird.


7. Förderung der Beratungskosten

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie öffentliche Fördermittel zur Reduzierung der Beratungskosten in Anspruch nehmen. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien. Sie sind für die ordnungsgemäße Abrechnung mit den Bundes- und Landesstellen verantwortlich, da nur Sie allein Zuschussempfänger sind. Eine Unterstützung bei der Bearbeitung einer öffentlichen Förderung der Beratungskosten durch uns kann erfolgen, wenn unsere Rechnungen in voller Höhe bezahlt sind.

8. Rücktritt vom Mandat / Kündigung des Vertrages

a. gesetzliches Rücktrittsrecht

Sie können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben. In diesem Fall haben Sie sich innerhalb einer angemessenen Frist von sieben Arbeitstagen nach der Pflichtverletzung zu erklären, ob Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Erbringung der vereinbarten Leistung wünschen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Alle bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen sind von Ihnen gemäß der Vergütungssätzen (Ziffer 5e.) zu erstatten. Gewährte abweichende reduzierte Konditionen entfallen.


b. vertragliches Kündigungsrecht

Soweit Ihnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht zu steht, räumen wir Ihnen während der Auftragsdurchführung ein Kündigungsrecht ein. Möchten Sie von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, bedarf es der Textform. Im Falle der Kündigung wird die bis zum Eingang der Kündigung bei uns erbrachte Leistung, mindestens jedoch 75 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist von Ihnen zu bezahlen.


9. Zahlungsmodalitäten / Zahlungsverzug

a. Bei der mit Sparrings & Partner vereinbarten Vergütung handelt es sich, sofern nicht explizit anderweitig angegeben, um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.


b. Die Rechnungen von uns werden, sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes vereinbart ist, ohne Abzüge mit Zugang bei Ihnen fällig. Rechnungen sind spätestens zum Ende des Kalendertages der auf der Rechnung angegebenen Frist an uns auszugleichen. Es gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto der Sparrings & Partner.


c.  Werden angeforderte Akontozahlungen, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Ihnen nicht oder nicht vollständig bis zum Fälligkeitstag ausgeglichen, sind wir berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus können wir nach Verstreichen der in einer Mahnung gewährten Zahlungsfrist zum Ausgleich der überfälligen Forderung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, Ihnen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen von pauschal 25 Prozent, mindestens jedoch die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vereinbarte Pauschale.


d. Wir bieten Ihnen bestimmte Leistungen über das online Dienstleistungszentrum auf der Internetseite an. Erbrachte Leistungen werden mit den von Ihnen erworbenen Beratungs- und Unterstützungskontingenten / -guthaben verrechnet. Diese können innerhalb eines Kalenderjahres ab Kaufdatum bei uns abgerufen werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Erstattung / Verrechnung.


e. Sind Sie Verbraucher, kommen Sie durch eine Mahnung von uns, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.


f.  Sind Sie kein Verbraucher, kommen Sie durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Es gelten die Regelungen des § 288 BGB.


g. Sie können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, aus demselben rechtlichen Verhältnis auf dem die Verpflichtung beruht, die geschuldete Leistung (z.B. die Herausgabe von Unterlagen) so lange zu verweigern, bis die Gegenleistung (z.B. Zahlung offener Rechnungsbeträge) bewirkt ist (§273 Abs. 1 BGB „Zurückbehaltungsrecht“). Sind Sie kein Verbraucher, sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 


10. Vereinbarung elektronischer / digitaler Nachrichtenaustausch

Der Mandant und Sparrings & Partner vereinbaren, dass die Abwicklung der geschäftlichen Korrespondenz über elektronische / digitale Kommunikationswege (E-Mail / Chat / geteilte Datenspeicherorte) erfolgen kann. Die (Daten-) Kommunikation erfolgt über das Internet; Verschlüsselungstechniken werden nicht benutzt. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt dieser Kommunikation nehmen, die zwischen Ihnen und uns ausgetauscht wurden. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters oder durch die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde. Auch für die Kommunikation mit Dritten, die im Interesse oder in Ihrem Auftrag weitergeleitet werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Sie bestätigen, dass Sie mit dem Erhalt von elektronisch (E-Mail) übersendeten Rechnungen einverstanden sind.


11. Aufzeichnungspflicht nach dem Geldwäschegesetz

Wir sind nach §2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) verpflichtet, zur Feststellung Ihrer Identität die nachfolgenden Daten zu erheben und zu prüfen: natürliche Personen: gültiger amtlicher Ausweis (Reisepass, Personalausweis), juristischen Personen oder Personengesellschaften: Auszug Handels- oder Genossenschaftsregister, Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste), Gewerbeanmeldung.


12. Haftung

a. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.


b. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von uns empfohlener Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleiten. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.


c.  Wir haften – sofern es sich beim Mandanten um keinen Verbraucher handelt – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. 
Falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen von Ihnen zurückzuführen ist, entfällt die Haftung von uns. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Mandanten nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Kenntniserlangung in Textform gegenüber uns gerügt wurden.



13. Einwilligung zur Datenspeicherung / Recht auf Löschung gespeicherter Daten

Zur Vertragserfüllung im Rahmen des an Sparrings & Partner erteilten Mandates ist es erforderlich, persönliche und geschäftliche Daten von Ihnen zu speichern und ggfls. an beauftrage Dritte (u.a. Banken, Steuer- und Fachberater) die zur Erfüllung des Mandates tätig werden, weiterzugeben. Soweit Sie von Ihrem Recht auf Löschung der Daten Gebrauch machen, können wir eine gesonderte Erklärung in Textform von Ihnen verlangen, mit der Sie uns von der Haftung und entstehender Rechtsnachteile freistellen, die z.B. durch die Löschung von Beratungsdokumenten entstehen. Sie stimmen dieser Regelung zu.

14. Urheberrecht

Die Weitergabe oder Präsentation in Textform erstellter Ausarbeitungen (Gutachten und ähnliche Werke) oder Ergebnisse von Sparrings & Partner gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen in Textform verfassten Zustimmung von uns und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Mandanten. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen Ihnen und uns einbezogen. Dies gilt auch, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Sparrings & Partner für Sie trägt oder diese übernimmt. Die von Sparrings & Partner angebotenen Konzepte, ausgehändigten Materialien Gutachten und ähnliche Werke unterliegen dem Urheberrecht.


15. Schlussbestimmungen

a.  Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Textform.


b. Eine stillschweigende Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.


c.  Nebenabreden / sonstige
mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu von Sparrings & Partner nicht gesondert bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung der Sparrings & Partner in Textform bestätigt werden.


d. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. 



e.  Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bad Aibling. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Rosenheim, soweit der Mandant Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Mandant kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Rosenheim vereinbart, falls der Mandant zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist. 



f. Es gelten die Konditionen und Regelungen der Allgemeine Vertragsbedingungen (AVBs) für jedes Vertragsverhältnis in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Beauftragung aktuellen veröffentlichten Form.


©AVB Sparrings & Partner 01/2023


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